Der Naturkindergarten Stuttgart ist eine Eltern-Kind-Initiative und als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe anerkannt.

Gegründet wurde der Kindergarten im Mai 2000 und nahm auf dem Gelände des gemeinnützigen Vereins „s`Höfle“ seine Arbeit auf. Im Jahr 2007 pachtete der Kindergarten-Verein zusätzlich ein großes Gartengrundstück am Waldrand von Stuttgart-Heumaden zur regelmäßigen Nutzung. Im Jahr 2011 zog der Kindergarten dann komplett in jetzt zwei aneinandergrenzende Gartengrundstücke. Während des Winterhalbjahres steht der Kindergruppe dort ein geräumiges TIPI als „Gruppenraum“ zur Verfügung. Bis Sommer 2012 wurde das Vereinsheim in der Johannesstrasse etabliert.

Der Naturkindergarten Stuttgart e.V. agiert als eigenständiger, eingetragener und gemeinnützig anerkannter Verein.

Finanzierung

Der Kindergarten finanziert sich primär aus Zuschüssen von Stadt und Land sowie durch Elternbeiträge.
Sie können unsere Arbeit gerne durch Spenden oder Mitgliedschaft unterstützen.

Spendenkonto:
Naturkindergarten Stuttgart e.V.
BW-Bank Stuttgart, IBAN: DE40 6005 0101 0002 5236 64, BIC: SOLADEST600

Inhaltliche Grundlage ist die Vereinssatzung

Ein dreiköpfiger Vorstand, der von der Mitgliederversammlung gewählt wird, vertritt den Verein nach außen. Dabei stützt sich die inhaltliche Arbeit im Verein auf die grundlegende Formulierung in der Vereinssatzung:

§2 Vereinszweck, Gemeinnützigkeit

  1. Zweck des Vereins ist die Bildung und Erziehung von Kindern.
  2. Dies geschieht durch das Einrichten und Betreiben eines Naturkindergartens und kann jede Form von Angeboten beinhalten, die dem Vereinszweck dienen. Wesentliche Elemente darin sind der dauerhafte Aufenthalt der Kinder in der freien Natur und das unmittelbare Erleben von Gemeinschaft. Der Naturkindergarten versteht sich als pädagogisches Betreuungsangebot in der Natur an Familien aus der Großstadt. Er bietet den Kindern die Möglichkeit, über die städtische Lebenswelt hinausgehend wertvolle Sinnes-, Bewegungs- und Sozialerfahrungen zu machen. Der Naturkindergarten arbeitet nach den Grundsätzen von Integration und Inklusion. Der aktuelle Betrieb obliegt einzig den Vereinsmitgliedern der jeweils aktuellen Elternschaft. Er ist zu regeln in einer Kindergartenordnung.
  3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  4. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
  5. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  6. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
  7. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an das Kinderhospiz des Hospiz Stuttgart, Stafflenbergstraße 22, 70184 Stuttgart.
    (Auszug aus der Vereinssatzung, Stand: 27.04.2016)